Luxemburg hat in Europa einen ausgezeichneten Ruf, dies betrifft sowohl die Lebensqualität als auch die günstigen Steuern. In Immobilien in Luxemburg zu investieren, ist daher eine gute Idee für alle, die ihr Geld sicher anlegen möchten.
Ein attraktives Land für eine Investition mit hohem Potenzial
Die Wirtschaft Luxemburgs floriert und zieht viele Investoren an. Das Land gehört zu den reichsten Ländern der Welt und die Arbeitslosenquote ist niedrig. Mit einer stetig wachsenden Bevölkerung und der Präsenz von Grenzgängern steigt die Nachfrage nach Mietwohnungen immer weiter an. Mit einer Investition in Immobilien in Luxemburg können Sie ein regelmäßiges Einkommen erzielen und gleichzeitig ein Vermögen aufbauen, das Sie an Ihre Nachkommen weitergeben können.
Wenn Sie eine Immobilie in Luxemburg kaufen möchten, sollten Sie sich bewusst sein, dass die Preise hoch sind. Ihr Budget sollte entsprechend groß sein. Wie viele andere europäische Hauptstädte ist Luxemburg nach wie vor die teuerste Stadt des Großherzogtums. Wenn Sie in eine hochwertige Neubauwohnung investieren möchten, wenden Sie sich an Sonntag-Immobilien, Ihren Bauträger in Luxemburg.
Wie hoch sind die Steuern auf Immobilien in Luxemburg?
Notarkosten
Die Notarkosten umfassen alle Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie, die direkt an den Notar gezahlt werden.
• Registrierungsgebühren
Der Normalsatz für den entgeltlichen Erwerb einer Immobilie (Haus, Wohnung, Baugrundstück) beträgt 7 %, davon 6 % Eintragungsgebühr und 1 % Umschreibegebühr, die auf den Preis des Grundstücks und der eventuell errichteten Bauten berechnet werden.
Gebühren für die Eintragung und Umschreibung.
Je nach Wohnort und Verwendungszweck der gekauften Immobilie gibt es mehrere Varianten:
• Ein Käufer mit Wohnsitz in Luxemburg, der beabsichtigt, die Immobilie selbst zu bewohnen, erhält die Registrierungs- und Umschreibungsgebühren zum Pauschalsatz von 100 €, wenn diese Gebühren – d. h. 7 % vom Preis des Grundstücks und der ggf. dort stehenden Gebäude – die pro Person gewährte Steuergutschrift von 20.000 € nicht überschreiten (siehe unten Punkt D. Bëllegen Akt);
• Ein Käufer ohne Wohnsitz in Luxemburg, der beabsichtigt, die Immobilie selbst zu bewohnen, muss die Eintragungs- und Umschreibungsgebühren vorstrecken. Er kann sie aber später zurückerhalten, indem er dem Notar eine Wohnsitzbescheinigung vorlegt, die belegt, dass er in der erworbenen Immobilie wohnt;
• Ein Käufer, der plant, seine Wohnung zu vermieten, erhält keine Steuergutschrift und muss die volle Eintragungs- und Umschreibungsgebühr zahlen, – d. h. 7 % vom Preis des Grundstücks und der ggf. dort stehenden Gebäude.
Ausgaben des Notars
Dieser Betrag entspricht der Erstattung der Kosten, die dem Notar im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb eventuell entstanden sind, z. B. Kosten für die Beantragung von Katasterauszügen, für die Beschaffung bestimmter Verwaltungsunterlagen bei der Hausverwaltung, bei Behörden etc.
Die notariellen Honorare und Gebühren
Hierbei handelt es sich um die Vergütung des Notars, die durch eine großherzogliche Verordnung festgelegt wird. Sie entspricht etwa 1 % Preis des Grundstücks und der eventuell errichteten Gebäude.
Kosten für eine Hypothek
Hierbei handelt es sich um eine dingliche Sicherheit, die sich auf eine Immobilie bezieht und die Rückzahlung der geliehenen Summe garantiert.Der Notar wird beauftragt, die Urkunde über die konventionelle Hypothek zu erstellen, wodurch Notarkosten entstehen, die zu berücksichtigen sind.
Damit die Hypothek Dritten (d. h. möglichen Gläubigern des zukünftigen Eigentümers) entgegengehalten werden kann, muss sie in einem der Hypothekenbüros in Luxemburg eingetragen werden.
Beispiel: Für eine gekaufte Immobilie im Wert von 400.000,- € fallen ca. 2.700,- € Hypothekenkosten an (Registrierungs- und Eintragungsgebühren sowie Notargebühren).Wird die Immobilie vor Ablauf der Laufzeit des Immobilienkredits verkauft, muss der Verkäufer die Aufhebung dieser Hypothek erwirken. Diese Formalität erfordert eine neue notarielle Urkunde und verursacht somit zusätzliche Kosten.
Restschuldversicherung
Das Kreditinstitut verlangt in der Regel eine Restschuldversicherung, die den Restbetrag abdeckt, der im Falle des vorzeitigen Todes des Kreditnehmers zurückzuzahlen ist.
„Bëllegen Akt” oder Steuergutschrift
Um die Nebenkosten beim Erwerb von Wohneigentum zu senken, hat die Regierung für Käufer einer Immobilie zu persönlichen Wohnzwecken einen Freibetrag, die sogenannte Steuergutschrift, auf die Eintragungs- und Umschreibungsgebühren (auch „Bëllegen Akt” genannt) eingeführt.
Diese Steuergutschrift ist auf 20.000-€ pro Erwerber begrenzt. Für ein Ehepaar wird dieser Betrag verdoppelt.
Die Einregistrierungs- und Domänenverwaltung wird in jedem Fall einen Mindestbetrag von 100,- € als Registrierungsgebühr erheben.
Der Käufer muss die Wohnung innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der notariellen Kaufurkunde tatsächlich und persönlich bewohnen. Bei Immobilien, die nach dem 1. Januar 2008 erworben wurden, muss er sich verpflichten, die Immobilie für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens zwei Jahren zu bewohnen..
Die niedrige Grundsteuer in Luxemburg ist ein weiteres Steuergeschenk. Hinzu kommt, dass es keine Besteuerung von Immobiliengewinnen beim Verkauf eines Hauptwohnsitzes gibt. Schließlich sind die Zinsen für Hypothekarkredite steuerlich absetzbar: Für ein Ehepaar sind beispielsweise bis zu 10.000 Euro pro Jahr absetzbar. Falls Sie nach Luxemburg auswandern, auch wenn dies nur für einige Jahre ist, lohnt es sich für Sie, Eigentümer zu werden, anstatt eine Vermietung in Betracht zu ziehen.
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